Eines der zentralen Themen im Beirat Sport war die Einführung einer Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde. Der Beirat Sport hat diese zum 1. Januar 2023 beschlossen.
In Folge des Herpesvirus-Ausbruchs bei einem internationalen Turnier in Valencia waren im Frühjahr 2021 insgesamt 18 Pferde aus verschiedenen Nationen gestorben. Rufe nach der Einführung einer Impfpflicht gegen das Equine Herpesvirus 1 (EHV-1) wurden laut. Der Beirat Sport diskutierte die Vor- und Nachteile einer Impfpflicht. Die Argumente legte FN-Veterinärin Dr. Enrica Zumnorde-Mertens dar:
Das Hauptziel der Impfung ist es, die Virusausscheidung in einem Bestand zu senken. Die Impfung kann jedoch nicht das einzelne Pferd vor einer Infektion und Erkrankung schützen. Sie ist auch weniger effektiv, wenn geimpfte und ungeimpfte Pferde zusammen gehalten werden. Sie ist aber dann besonders sinnvoll, wenn alle Pferde in einem Bestand geimpft sind, denn dadurch sinkt die Menge der ausgeschiedenen Viren, da geimpfte Pferde weniger Viren ausscheiden. Wenn weniger Viren kursieren, sinkt das Risiko der Krankheitsübertragung. Bei jeder Impfung besteht natürlich das Risiko einer Impfnebenwirkung. Dennoch überwiegen mehrheitlich die Vorteile der Impfung gegen EHV-1.
Nach Informationen der FN gibt es derzeit Impfstoffe von drei Herstellern auf dem Markt. Alle drei Impfstoffe wirken gegen EHV-1, das eine fiebrige Erkrankung der oberen Atemwege hervorrufen kann. In selteneren Fällen kommt es zu der neurologischen Verlaufsform sowie bei Zuchtstuten zu Aborten oder zur Geburt lebensschwacher Fohlen. Alle Hersteller haben signalisiert, den erwarteten Bedarf an Impfstoff decken zu können. Jedoch besteht bei der Herstellung von Impfstoffen immer ein gewisses Risiko, dass es zu Engpässen kommt, wie am Beispiel Corona-Impfstoff zu sehen ist. Deshalb wird das Jahr 2022 als Übergangsjahr genutzt, um einen ausreichenden Vorlauf zu gewährleisten. So kann einerseits genügend Impfstoff produziert werden, andererseits erhalten alle Turnierreiter*innen die Chance, ihre Turnierpferde mit ausreichendem Vorlauf impfen zu lassen. Nach erfolgter Grundimmunisierung in bestimmten Zeitabständen werden halbjährliche Auffrischungsimpfungen analog zur Influenza-Impfung erforderlich.
Die Impfpflicht für Turnierpferde tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Umfassende Informationen zur Impfpflicht ab Januar 2023 und zum Übergangsjahr 2022 wird die FN zeitnah über ihre Homepage veröffentlichen: https://www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/impfung.
Digitalisierung des Turniersports
Zu den Themen, die im Hinblick auf den Turniersport der Zukunft besonders relevant sind, gehört auch die Digitalisierung. So entschied der Beirat Sport, dass die Zeit reif ist, Ergebnisse von den Turnieren generell online bereitzustellen. Wurde ein Internetzugang im Zusammenhang mit Melde- und Rechenstelle in der LPO bislang nur empfohlen, wird ein solcher nun künftig für alle Turniere vorausgesetzt. Darüber hinaus wird die Verwendung des TORIS Live-Scoring-Systems grundsätzlich vorgeschrieben und damit gleichzeitig die unverzügliche Bekanntgabe aller Ergebnisse auf fn-erfolgsdaten.de sichergestellt. „Alle Turniersportinteressierten erwarten heute einfach, dass die Ergebnisse während oder zumindest unmittelbar nach Prüfungsende öffentlich zur Verfügung stehen. Gleichzeitig kann man davon ausgehen, dass inzwischen nahezu jeder Turnierstandort mit Internet versorgt ist. Einer Veröffentlichung über das Turnier-Organisations- und -Informationssystem steht daher nichts im Wege, zumal alle Veranstalter TORIS kostenlos nutzen können. Mit der neuen Regelung wird gleichzeitig sichergestellt, dass auch die Weiterverarbeitung der Daten durch die FN – Prüfung auf Korrektheit, Aktualisierung von Ranglistenpunkten und Gewinnsummen und so weiter – zeitnah erfolgen und auf fn-erfolgsdaten.de eingestellt werden kann“, sagt Fritz Otto-Erley, Leiter der Abteilung Turniersport der FN.
Um die aktuell Lage beim Nennen zu entschärfen, verkürzt die LPO außerdem den Zeitraum des möglichen Nennungsschlusses von 28 auf bis zu einen Tag vor Turnierbeginn, als Richtwert werden zehn Tage vor Turnierbeginn genannt. Damit einhergehend wird die Bekanntgabe der endgültigen Zeiteinteilung nicht mehr fest definiert, sie muss laut LPO lediglich „rechtzeitig“ erfolgen. Dies ist allerdings nur ein Schritt auf dem geplanten Weg zu einem generell modernisierten Nennungssystem im Zeitalter der Digitalisierung, das ganz oben auf der Agenda für die nächste Zukunft steht (fn-press).
Deutsche Reiterliche Vereinigung – Beirat Sport: Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde kommt 2023 - Kieler Nachrichten
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