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Sunday, September 26, 2021

Ernährung: Unzureichende Warnung vor krebserregendem Ethylenoxid in Lebensmitteln - Heilpraxisnet.de

Krebserregende Substanz: Ethylenoxid in Speiseeis

In den vergangenen Monaten wurden zahlreiche Lebensmittel zurückgerufen, die mit Ethylenoxid belasteten Sesam enthielten. Inzwischen ist bekannt, dass auch der weit verbreitete Zusatzstoff E410 (Johannisbrotkernmehl) häufig mit dem gesundheitsgefährdenden Desinfektionsmittel verunreinigt ist. Dieser wird vor allem in Speiseeis eingesetzt. Recherchen von foodwatch haben nun gezeigt, dass in Deutschland nur unzureichend vor der krebserregenden Substanz in Eis gewarnt wird.

„Rückruf für Backmischung“, „Gesundheitsrisiko durch Knabberartikel“, „Giftstoff-Rückstände in Backwaren“, „Gesundheitsgefährdung durch Pflanzenschutzmittel“: In den vergangenen Monaten wurden verstärkt Produkte zurückgerufen, in denen Ethylenoxid nachgewiesen wurde. Dieser Stoff gilt als krebserregend. Doch trotz der zahlreichen Rückrufe wird hierzulande noch immer unzureichend vor der Substanz in Lebensmitteln gewarnt.

Gesundheitsgefährdender Stoff in Lebensmitteln

Wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer Stellungnahme schreibt, haben die Überwachungsbehörden der Länder in Produkten mit Sesamsamen aus Indien wie Riegeln, Snacks oder Salat-Toppings in einigen Fällen Rückstände des gesundheitsgefährdenden Stoffes Ethylenoxid gemessen. Die betroffenen Produkte wurden von den Lebensmittelunternehmen zurückgerufen.

Allerdings wird die Öffentlichkeit in Deutschland nur selten vor Speiseeis gewarnt, das mit Ethylenoxid belastetet ist. Das zeigen Recherchen von foodwatch, wie die Verbraucherorganisation in einer aktuellen Mitteilung berichtet.

Obwohl laut den Fachleuten europaweit insbesondere Eis-Produkte mit dem krebserregenden Stoff kontaminiert wurden, erfolgte in Deutschland in lediglich sechs Fällen ein öffentlicher Rückruf. Dies sei laut foodwatch deutlich weniger als in anderen Ländern der Europäischen Union (EU).

Den Angaben zufolge wurden in Frankreich seit Anfang Juni fast 1.000 Eis-Produkte öffentlich zurückgerufen, in Luxemburg über 250, in Slowenien etwa 100. Und in Polen und Italien wurden immerhin 32 beziehungsweise 15 Eis-Produkte aus dem Regal geräumt.

Belastete Produkte in Deutschland weiter verkauft

In der EU gilt ein vollständiges Anwendungsverbot für Ethylenoxid in Pflanzenschutzmitteln. In Biozidprodukten ist der Wirkstoff zur Desinfektion zwar erlaubt, allerdings ohne Lebensmittelkontakt. Ethylenoxid ist erbgutverändernd sowie krebserzeugend, erklärt das BfR.

„Ein krebserregender Stoff wie Ethylenoxid hat in unserem Essen nichts zu suchen“, so foodwatch-Kampagnendirektor Oliver Huizinga.

„Während in Ländern wie Frankreich, Slowenien und Luxemburg hunderte Eis-Produkte wegen Ethylenoxid öffentlich zurückgerufen werden“, tappen Verbraucherinnen und Verbraucher hierzulande „weitgehend im Dunkeln – und das, obwohl sich die Bundesregierung gemeinsam mit den anderen EU-Ländern auf einen konsequenten Rückruf aller belasteten Produkte geeinigt hatte. Der Fall zeigt: Europäische Vorgaben zum Gesundheitsschutz werden in Deutschland nur unzureichend umgesetzt!“

So wurde etwa vor kurzem über einen Eiscreme-Rückruf der Rückruf der Firma Froneri Austria GmbH aufgrund einer Belastung mit Ethylenoxid berichtet. Dieses Unternehmen, ein Joint Venture von Nestlé und R&R Icecream, hatte auch in Ländern wie Spanien, Frankreich und Polen Eiscreme-Produkte der Marken Smarties oder Oreo öffentlich zurückgerufen. In Deutschland hingegen wurden die betroffenen Produkte laut foodwatch weiter verkauft.

Rückstände grundsätzlich unerwünscht

Wie die Verbraucherorganisation berichtet, wurde Anfang Juni bekannt, dass nicht nur Sesam, sondern auch große Mengen des weit verbreiteten Zusatzstoffs E410 (Johannisbrotkernmehl), der insbesondere in Speiseeis als Verdickungsmittel oder Stabilisator zugesetzt wird, mit Ethylenoxid belastet sind.

Laut der Einigung der EU-Mitgliedsstaaten vom Juli müssen sämtliche Lebensmittel zurückgerufen werden, die kontaminiertes E410 enthalten – selbst dann, wenn im verarbeiteten Endprodukt die Nachweisgrenze nicht überschritten wird.

Einen Richtwert ohne Gesundheitsrisiko gibt es dem BfR zufolge nicht und Rückstände des Stoffes in Lebensmitteln sind grundsätzlich unerwünscht. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:

Alfred Domke

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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