(Verbraucherzentrale / 02.11.2021): Die Verbraucherzentralen untersuchten in einer Marktstichprobe Lebensmittel, die mit Vitamin D angereichert wurden. Der Zusatz von Vitamin D ist in Deutschland für die meisten Lebensmittel verboten und bedarf daher einer Genehmigung. Damit soll sichergestellt werden, dass nur dafür geeignete Lebensmittel angereichert und aus Gründen des Gesundheitsschutzes spezifische Höchstmengen eingehalten werden. Zwei Drittel der angereicherten Produkte im Marktcheck hatten diese Genehmigung nicht! Gründe sind vielfältig: keine Genehmigung beantragt, Höchstmengen überschritten und ungeeignete Produktgruppen angereichert.
Grundsätzlich ist der Zusatz von Vitamin D in Deutschland nur für Margarinen und Streichfette bis zu einer bestimmten Menge zugelassen. Andere Lebensmittel benötigen für den Zusatz von Vitamin D durch eine Allgemeinverfügung oder Ausnahmegenehmigung vom Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL). Lebensmittel, deren Vitamin D-Gehalt durch UV-Bestrahlung erhöht wurde, gelten dagegen als neuartige Lebensmittel und bedürfen einer Zulassung nach den Vorgaben der europäischen Verordnung über neuartige Lebensmittel.
Lediglich drei von insgesamt 112 untersuchten Produkten waren UV-behandelt, dem Großteil (109 Produkten) wurde Vitamin D zugesetzt. 68 davon (62 Prozent!) hatten dafür keine entsprechende Erlaubnis. Bei zehn weiteren Produkten ist nicht eindeutig, ob vorhandene Allgemeinverfügungen gelten.
„Lebensmittelunternehmen müssen sich an die rechtlichen Vorgaben halten”, sagt Christa Bergmann von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. „Der Hype um das „Sonnenvitamin“ D führt zu einem Anreicherungswildwuchs. Versuche, die nationale Verbotsregelung zu kippen, ohne eine adäquate europäische Regelung zu haben, sind aus Verbraucherschutzsicht nicht hinnehmbar. Lebensmittelüberwachungsbehörden müssen stärker kontrollieren, ob sich die Hersteller an das Verbot zur Anreicherung halten. Dieses gilt übrigens auch für den Zusatz von Vitamin A und Mineralstoffen. Produkte, die trotz Verbot verkauft werden, müssen aus dem Handel genommen werden“.
Hersteller beachten Anreicherungskonzept nur unzureichend
Das BVL erteilt Genehmigungen zur Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D auf Basis eines Anreicherungskonzepts des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), in dem geeignete Trägerlebensmittel und Höchstmengen empfohlen werden. Dabei wird berücksichtigt, dass Vitamin D auch aus anderen Quellen aufgenommen wird. Denn eine zu hohe Aufnahme von Vitamin D kann mit gesundheitlichen Nachteilen verbunden sein. Neben Margarine und Speiseölen sollten laut BfR nur Milch und Milchprodukte sowie Brot und Getreideprodukte mit Vitamin D angereichert werden und spezifische Höchstmengen nicht überschreiten.
60 Produkte im Marktcheck waren diesen Produktgruppen zuzuordnen (55%). Ein Drittel davon hatte allerdings keine Allgemeinverfügung und bei 13 Produkten (22%) wurden die Höchstmengen überschritten.
Getränke und Tees, die starken Verzehrschwankungen unterliegen sowie Lebensmittel mit ungünstigen Nährwertprofilen wie Süßigkeiten eignen sich laut BfR nicht für eine Anreicherung. Dennoch waren zahlreiche Getränke, Smoothies, Tees und Süßigkeiten mit Vitamin D-Zusatz (48 Produkte) auf dem Markt. Das sind 44% aller angereicherten Lebensmittel im Test.
Die drei mittels UV-Bestrahlung angereicherten Lebensmittel, hielten die von der EU vorgegebenen Höchstmengen ein. Die vorgeschriebene Kennzeichnung – für Pilze bspw. „UV-behandelte Pilze (Agaricus bisporus“ – war vorhanden, allerdings nicht auf dem Hauptsichtfeld der Verpackung. Dort hieß es nur „Vitamin D Pilze“.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt empfiehlt Verbrauchern beim Einkauf darauf zu achten, ob Lebensmittel mit Vitamin D angereichert sind.
Tipp: So versorgen Sie sich mit Vitamin D
- Gehen Sie täglich für einige Zeit ins Freie, zum Beispiel bei einem Spaziergang in der Mittagszeit. So kurbeln Sie besonders im Frühjahr und Sommer die Vitamin D-Produktion Ihres Körpers an. In den Wintermonaten greift der Körper auf die hoffentlich gut gefüllten Vitamin D-Speicher im Fett- und Muskelgewebe sowie in der Leber
zurück. - Essen Sie regelmäßig fetthaltigen Seefisch wie Lachs, Makrele oder Sardinen. Eier und Pilze liefern ebenfalls wertvolles Vitamin D.
- Bewegung und Calcium sind zusätzlich zu Vitamin D erforderlich, um Muskeln und Knochen zu stärken: Bewegen Sie sich ausreichend und machen Sie Sport. Achten Sie auf calciumreiche Lebensmittel wie Milchprodukte, Mineralwasser und dunkelgrünes Gemüse.
https://www.verbraucherzentrale.de/marktcheck-vitamin-d
Quelle: Verbraucherzentrale.
Marktcheck der VZSA: Lebensmittel mit Vitamin D-Zusatz trotz Verbots auf dem Markt - H@llAnzeiger
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