Das Wichtigste in Kürze:
- Vor allem auf empfindlicher Kinderhaut kann Sonnenbrand tiefe Spuren hinterlassen und das Risiko für schwarzen Hautkrebs erhöhen. Darum ist zuverlässiger Sonnenschutz für Kinder so wichtig!
- Kinder sollten immer eingecremt in die Kita kommen.
- Das Nachcremen mit Sonnencreme sollten Erzieher:innen übernehmen: gesetzlich vorgeschrieben ist das jedoch nicht.
- Viele Kitas informieren mit Elternbriefe zum Thema Sonnenschutzmittel über die individuellen Regelungen.
Bedingt durch den Klimawandel erleben wir immer mehr warme und wolkenlosen Tage. Das klingt zunächst wunderbar sommerlich, doch gleichzeitig steigt damit auch die Zahl der Sonnenstunden, in denen wir den UV-Strahlen des Sonnenlichts ausgesetzt sind. Das hat Auswirkungen auf unsere Gesundheit: seit Jahren steigen die Fälle von Hautkrebs. Sonnenbrände, insbesondere in der Kindheit, erhöhen das Risiko, im späteren Leben am schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken signifikant.
Daher sind Sonnencreme bzw. Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor so essenziell für die Hautpflege von Kinder. Und wir als Eltern sind dafür verantwortlich die sensible Kinderhaut zu schützen. Doch wer trägt die Verantwortung in Kita und Kindergarten?
Sonnenschutz beginnt zu Hause: Kinder eingecremt in die Kita bringen
In den meisten Kindertagesstätten gilt, dass die Kinder morgens bereits eingecremt gebracht werden sollen. Das spart Zeit für das Personal und die Eltern wissen, dass ihr Kind die verwendete Sonnencreme auch gut verträgt.
Einen ausreichenden Sonnenschutz für den ganzen Tag bietet das morgendliche Eincremen allerdings nicht – auch nicht mit Lichtschutzfaktor 50. Im Laufe des Tages müssten die Kinder also mindestens einmal, besser öfter, nachgecremt werden, um einem Sonnenbrand vorzubeugen. Im Alltag ist das vom Personal aber nicht immer umsetzbar.
Ein Vater berichtet gegenüber Brigitte:
„Das ist ein absolutes Reizthema. Immer wenn wir das Thema Sonnencreme bei der Kita-Leitung ansprechen, wird gedroht, die Kinder im Sommer alternativ komplett im Innenbereich zu lassen“.
Die Schuld komplett auf Seiten des Kita-Personals zu suchen, ist allerdings zu einfach. Denn die stehen vor der Problematik, dass einige wenige Eltern nicht möchten, dass ihre Kinder mit Sonnenschutzmittel eingecremt werden. Passiert das trotzdem, ist das für die Kita eine rechtliche Grauzone.
„Schutz vor Gefahren“: Gibt es ein Gesetz zum Sonnenschutz in der Kita?
Gesetzlich sind Kindergärten und Kitas dazu verpflichtet die Kinder vor potenziellen Gefahren zu schützen. Das ist im Sozialgesetzbuch (SGB) fest geregelt. Wie dieser Schutz allerdings ausgelegt wird, bleibt der Kita überlassen.
Oft argumentieren die Eltern, dass der Schutz vor den schädlichen UV-Strahlen dazugehört. Viele Kitas sehen das aber anders und sehen die größere Gefahr in einer potenziellen allergischen Reaktion der Kinder auf die verwendete Sonnencreme. Die Situation ist verfahren.
„Wir dürfen die Kinder nicht eincremen!“
Aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen, wenn einem Kind gegen den Willen der Eltern eine Sonnenschutzcreme aufgetragen wird oder eine allergische Reaktion auf die Creme entsteht, lösen viele Kitas die Situation mit einem „Wir dürfen die Kinder nicht eincremen“.
Anwalt und selbsternannter Kita-Rechtler Holger Klaus meint dazu:
„Hier kann man wieder unterscheiden, ob dies selbst bei fehlender ausdrücklicher Erlaubnis nicht dem wohlverstandenen Interesse des Kindes und / oder der Eltern entspricht und deshalb zulässig ist“.
Elternbriefe informieren über Sonnenschutz in der Kita
Er rät dazu, im Frühjahr eine schriftliche Erlaubnis der Eltern – also eine Einverständniserklärung – einzuholen, dass ihr Kind mit Sonnenschutzmittel eingecremt werden darf. Tatsächlich teilen viele Kitas solche Elternbriefe aus, in denen sie über die Regelungen in der Einrichtung informieren. Oft wird darin auch vorgeschlagen, dass jedes Kind eine eigene Sonnencreme mitbringt, die es gut verträgt und die über den Sommer im Fach des Kindes verbleibt. Nur damit wird das Kind dann auch eingecremt.
Manche Kitas informieren mit einem Aushang darüber, wer die Kinder eincremen darf und mit welchem Sonnenschutzmittel.
Kindertagesstätten nehmen Verantwortung ernst: Kinder werden nachgecremt
In vielen Kindertagesstätten ziehen Eltern und Erzieher:innen an einem Strang, wenn es um die Hautpflege von Kindern geht. Man weiß um die Verantwortung und wie wichtig Sonnenschutzmittel zur Vorsorge gegen Hautkrebs ist. 68 Prozent der Hallo:Eltern-Leser bestätigen, dass in Kita und Kindergarten regelmäßig nachgecremt wird.
Wie läuft das bei deinen Kindern? Hier kannst du abstimmen:
Allgemeine Tipps zu Sonnencreme und Sonnenschutzmittel
Neben Sonnencreme gehören auch eine Kopfbedeckung und eine gute Sonnenbrille zu wichtigen Sonnenschutzmitteln für Kinder. Was häufig vergessen wird ist, dass die UV-Strahlung zu Verbrennungen des Auges führen kann und Krankheiten wie grauer Star (Katarakt) oder Hornhautentzündung (Keratitis) begünstigen kann. Achte bei Kindersonnenbrillen darauf, dass sie vor UVA- und UVB-Strahlen schützen. Am besten haben sie einen UV400-Schutz und dunkle Gläser der Kategorie 3.
Bei der Wahl der richtigen Sonnencreme kannst du folgende Tipps für Sonnenschutzmittel beherzigen:
- Suche dir ein Produkt mit einem Lichtschutzfaktor von mind. LSF 30, 50 oder sogar 50+ aus.
- Die Creme sollte vor UVA-Strahlen sowie UVB-Strahlen schützen.
- Wenn die Sonnencreme auch für den Urlaub am Meer oder den nächsten Badesee-Aufenthalt genutzt wird, achte auf die Wasserfestigkeit.
- Kaufe nur dermatologisch getestete Produkte, welche speziell für empfindliche Kinderhaut geeignet sind.
Ist die Kita Schuld am Sonnenbrand? Erzieher und Eltern streiten um Sonnencreme - Hallo:Eltern
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